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BVfK-Wochenendticker
1. April 2023
aktuell – anspruchsvoll – authentisch
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Fünffacher Erfolg – für die BVfK-Juristen

Prävention statt Eskalation - Schlichtung statt Streit

Wir helfen beim sach- und fachgerechten Verträge-Basteln - damit es auch hält!

EAIVT-Wahlen in Genf – Präsident Belfanti erneut wiedergewählt

ELN-Jahrestagung 2023 Optimismus und Fachgespräche mit Prof. Brachat im Borussiapark

Online-Werbung Teil 1 – ein Überblick

BVfK Fahrzeuggesuche – gesucht, gefunden!

Mehr Sicherheit beim Umgang mit dem neuen Gewährleistungsrecht – Tipps und Informationen für die Praxis

Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn uns innerhalb einer Woche fünf erfreuliche Mitteilungen darüber erreichen, dass drei gerichtsanhängige und zwei außergerichtliche Verfahren mit Beteiligung von BVfK-Mitgliedern mit meist 5-stelligen Streitwerten erfolgreich beendet wurden, dann ist das gleichermaßen Anlass zur Freude wie auch Anerkennung für die tolle Leistung der BVfK-Juristen. Allerdings taugt dieses außergewöhnliche Ergebnis weder zur Begründung einer BVfK-Händler-gewinnen-immer-Statistik, noch dazu, den Optimismus auf eine generell faire rechtliche Behandlung von Autohändlern zu stärken. Es ist nach wie vor so, dass wir es mit einer verbraucherfreundlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu tun haben und daran wird auch der BVfK trotz Bemühungen auf allen Ebenen so schnell nichts Grundlegendes ändern.

Daher lautet das Motto nach wie vor Prävention statt Eskalation und Schlichtung statt Streit. Gute Lösungen erreicht man nicht durch Rechthaberei, sondern durch kluge Strategien, hohe Kompetenz, Ausdauer und einen gesunden Realismus. Wenn die Gegner die Segel streichen und die Gerichte unseren Argumenten folgen, dann müssen wir doppelt so gut sein. Idealerweise produzieren wir allerdings keine Verlierer, sondern finden den Konsens und damit Zufriedenheit bei allen Beteiligten.

Das alles funktioniert jedoch nur, wenn man sich möglichst genau an die Empfehlungen der BVfK-Juristen hält, deren Seminare besucht, den wöchentlichen juristischen Beitrag im Ticker liest und die BVfK-Vertragsformulare verwendet. Wem die nicht passen oder sie nicht versteht und dann daraus in Verbindung mit juristischem Halbwissen ein eigenes Vertragsrezept komponiert, der braut meist eine toxische Mischung zusammen, die ihm spätestens bei der ersten Auseinandersetzung mit judikativer Begleitung um die Ohren fliegt. Es gilt: gut gemeint ist nicht gut gelungen und Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht.

Auch wenn es schwer fällt zu akzeptieren: vertragliche Perfektion erfordert Kompetenz und Gründlichkeit. Sonst kann man sich auch die Mühe sparen und die wichtigsten Eckpunkte auf einem Bierdeckel festhalten. Darauf passt nicht allzuviel von dem, was Gerichte schließlich für nichtig erklären.

Das alles soll nicht heißen, dass unwirksame Vertragsvereinbarungen möglicherweise funktionieren können. Man sollte letztendlich nur dafür sorgen, dass kein gegnerische Anwalt und schon gar nicht ein „erkennendes“ Gericht darüber schaut. Insofern gibt es hier tatsächlich einen präventiven Gesichtspunkt, über den man nachdenken könnte. Allerdings sollte man ihn dann auch zu Ende denken und nicht im entscheidenden Moment glauben, das geschickt Formulierte würde zum Sieg führen. Denn die Zeit von im vereinten Deutschland anerkannten DDR-Juraexamen und in Folge mehr oder weniger ahnungslosen Richtern dürfte sich langsam dem Ende zu neigen - zumal sie, wenn überhaupt, nur noch in den unteren Instanzen tätig sind.

Das soll jedoch nicht heißen, dass die BVfK-Vertragsformulare in Stein gemeißelt sind. Das Gegenteil ist der Fall: da wir uns noch am Anfang einer erneuten Reform des Gewährleistungsrechts befinden und erst im Laufe der Jahre in Folge gerichtlicher Auslegungen und Entscheidungen genauer wissen werden, wie den rechtlichen Erfordernissen bestmöglich Rechnung zu tragen ist, findet eine kontinuierliche Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung das BVfK-Vertragswerks statt. Das berücksichtigt die Erfordernisse der meisten Geschäftsvorfälle der meisten Geschäftsmodelle unserer Mitglieder. Wer spezielle Anpassungen und Individualisierungen benötigt, möge sich gerne mit seinen Wünschen an die BVfK-Rechtsabteilung wenden. Die hilft dann gerne beim sach- und fachgerechten Basteln so, dass es auch hält.

Übrigens waren drei der fünf eingangs erwähnten streitgegenständlichen Fahrzeuge in der BVfK-Garantie angemeldet, so dass die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzungen durch die Rechtsschutzkomponente abgedeckt waren.

Aus alldem folgt: Wer ein größtmögliche Maß an Sicherheit und Ruhe an der Streitfront haben möchte, der folge am besten dem ganzheitlichen BVfK-Rechtskonzept.

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

EAIVT-Wahlen in Genf – Präsident Belfanti erneut wiedergewählt

Die s.g. „Privileged Members“ der EAIVT trafen sich am 10. März in Genf zur Jahreshauptversammlung 2023. Höhepunkt der Versammlung war die Wiederwahl von Marco Belfanti als EAIVT-Präsident für eine weitere Amtszeit. Wie erwartet erhielt Belfanti 100% der Delegiertenstimmen, was zunächst voraussetzte, dass auch alle den Weg aus den verschiedenen europäischen Ländern nach Genf fanden. Dazu Marco Belfanti: „Ich freue mich, diese verantwortungsvolle Aufgabe noch eine weitere Amtszeit übernehmen zu dürfen und bedanke mich für das Vertrauen.“

Der BVfK gratulierte dem seit 2005 erfolgreich amtierenden Europapräsidenten des freien Autohandels zur Wiederwahl. Dazu BVfK-Vorstand Ansgar Klein: „Wir schätzen die Zusammenarbeit mit dem EAIVT sehr und freuen uns, mit Marco Belfanti weiterhin einen verlässlichen Ansprechpartner für unsere gemeinsamen Aufgaben im Automobilbusiness zu haben.“

Der EAIVT-Vorstand nutzte auch die Gelegenheit, um in Genf über den Stand der Vorbereitungen für den EAIVT-Kongress vom 15. – 17. Juni 2023 im niederländischen Noordwijk zu informieren.
> hier geht´s zur EAIVT-Kongressinfo und -Anmeldung

ELN-Jahrestagung 2023 Optimismus und Fachgespräche mit Prof. Brachat im Borussiapark

Am 24. und 25. März ging es im Konferenzbereich des Mönchengladbacher Fußballstadions erneut rund um den freien Neuwagenhandel. Prof. Hannes Brachat moderierte wie gewohnt mit Sachkenntnis und schwäbischem Humor den Infotag der Veranstaltung des IT-Dienstleisters mit seiner B2B-Plattform. Die Fachbeiträge waren ausnahmslos praxisorientiert und boten den ca. 150 Teilnehmern wertvolle neue Anregungen.
Der Samstag galt der Handelsmesse. Hier wurde der ELN-Internet-Marktplatz einen Tag lang in die analoge 3-D-Welt geholt. 25 Großhändler und 24 Aussteller boten den rund 350 Händlern reichlich Gelegenheit zu guten Gesprächen und Geschäften. Der BVfK war durch Markus Hamacher vertreten, der zum Thema „Wie sieht die Zukunft des freien Handels, wenn das Agenturgeschäft der Hersteller greift und sich durchsetzt“ referierte. www.eln.de
Bild: Prof. Hannes Brachat verbindet Kompetenz mit Unterhaltungswert

Online-Werbung Teil 1 – ein Überblick

Im digitalen Zeitalter ist eine effektive Online-Werbung unverzichtbar. Sie ermöglicht es, mehr potenzielle Kunden zu erreichen und das Interesse an Ihren Fahrzeugen und Dienstleistungen zu steigern. Im folgenden Artikel werden wir einige der Strategien diskutieren, die Sie als Kfz-Händler anwenden können, um erfolgreich online zu werben und mehr Kunden zu gewinnen.

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BVfK Fahrzeuggesuche – gesucht, gefunden!

Sind Sie auf der Suche nach einem ganz bestimmten Fahrzeug, zum Beispiel für einen Kunden? Der AAgent24 – die Fahrzeugverwaltung für BVfK-Mitglieder – bietet Ihnen die praktische Möglichkeit, Fahrzeuggesuche an Ihre BVfK-Kollegen zu senden.

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Mehr Sicherheit beim Umgang mit dem neuen Gewährleistungsrecht – Tipps und Informationen für die Praxis

Wie bereits eingangs von Ansgar Klein berichtet, blicken wir auf eine sehr erfolgreiche Woche beim täglichen Bemühen zurück, die BVfK-Mitglieder aus misslichen Rechtssituationen zu befreien und Konflikte zu lösen. Das neue Gewährleistungsrecht hat es uns dabei nicht leichter gemacht. Es ist nicht nur komplizierter geworden und gibt den Verbrauchen mehr Rechte, es ist auch vieles noch derart unausgegoren, dass viele Fragen der Präzisierung der Gerichte benötigt.

Wenn wir uns dennoch an ein neues Vertragswerk gewagt haben, dann liegt es daran, dass wir uns der Begleitung maßgeblicher Juristen vergewissern können, die sich fast ausnahmslos einmal pro Jahr zum Autorechtstag treffen. Das schafft eine Sicherheit, die sonst nur mit Hilfe teurer und risikoreicher Gerichtsprozesse zu erreichen sind, die niemand zu Lasten seiner Mitglieder führen möchte. Gleichwohl geht nicht jeder Streitfall gut aus. Dennoch bleibt der Erkenntnisgewinnen, an dem wir Sie regelmäßig auch in der Form teilhaben lassen, dass unsere Empfehlungen und Vertragsformular entsprechend angepasst werden. Zusammen gefasst bedeutet das:
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Qualitäts-Autohändler 2023 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:

>>> hier geht´s zur offizielle QAH-Webseite

>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Kongress

BVfK-Kongress am 6. Mai 2023: Jetzt anmelden

Sicher Sie sich jetzt Ihren Platz beim BVfK-Kongress am 6. Mai 2023

>>> Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz

EAIVT Congress 2023

The Netherlands - Registration now open!
Registration is now open for the EAIVT International Markets Congress 2023. The event will take place from 15 – 17 June 2023 in The Netherlands.

>>> Congress Registration
BVfK-Auktion powered by autobid

BVfK-Auktion: nächster Termin am 13. April 2023

Einliefern oder Mitsteigern! Am kommenden Donnerstag gilt es wieder, von der BVfK-Vorteilen bei der unserem
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 13. April 2023 um 17:00 Uhr.

Wer seine Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei
Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler
versteigern möchte, bitte Mail an auktion@bvfk.de schicken, oder anrufen: 0228-8540919.

Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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